Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Häni Protection & Security GmbH wird nachfolgend HPS GmbH genannt. Der Begriff Kunde, Auftraggeber und Teilnehmer, folgend TN genannt betrifft alle möglichen Geschlechter (m/w/d)

1. Inhalt

  • 2. Zweck:
  • 3. Beginn und Ende einer Dienstleistung
  • 4. Unbefristete Dienstleistungen
  • 5. Befristete Dienstleistungen
  • 6. Einstellung der Geschäftlichen Tätigkeiten

  • 7. Beschränkung der Dienstleistung
  • 8. Pflichten des Kunden
  • 9. Übertragung des Hausrechtes
  • 10. Meldepflicht
  • 11. Pflichten HPS GmbH
  • 12. Kontrollbehörden
  • 13. Bewaffnung
  • 14. Reklamationen

  • 15. Datenschutz und Schweigepflicht

  • 16. Sorgfaltspflicht

  • 17. Haftung HPS – GmbH
  • 18. Preise
  • 19. Zahlungsfristen
  • 20. Stunden und Minutenberechnung
  • 21. Gerichtsstand
  • 22. Schlussbestimmung
  • 23. Rechtliches
  • 24. Missbrauch der Dienstleistung und des Personals
  • 25. Eigenschutz der Mitarbeiter
  • 26. Kurse und Ausbildungen

  • 27. Zulassungskriterien

  • 28. Leumund

  • 29. Bild und Tonaufnahmen

  • 30. Anspruch auf den Kurs

  • 31. Akzeptierte Gründe für eine Kursabsage

2. Zweck:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen den Auftraggeber und die HPS – GmbH vor Missbrauch und Schaden durch gegenseitige Missverständnisse schützen und sollen ergänzend zu den rechtlich festgelegten Pflichten und Rechten die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der HPS – GmbH regeln und den Kunden über wesentliche Bestimmungen Informieren.

 

3. Beginn, Dauer und Beendigung einer Dienstleistung:

3.1 Beginn:
Die Dienstleistung beginnt mit dem abgesprochenen Datum und der Zeit

3.2 Dauer:
Die Dauer der Dienstleistung hängt von dem genutzten Zeitraum ab und kann auf Wunsch des Kunden verlängert o. verkürzt werden.

3.3 Beendigung:
Die Dienstleistung endet mit dem abgesprochenen Datum und der Zeit

4. Unbefristete Dienstleistungen:
Bei unbefristeten Dienstleistungen gilt von Seiten des Auftraggebers eine folgende Kündigunsfrist

– Erstes Jahr, ein Monat auf Ende des Vormonats
– Zweites bis fünftes Jahr, drei Monate.
– ab dem fünften Jahr, 6 Monate.

In Folge einer sofortigen Freistellung von den Dienstleistungen, muss die mögliche Kündigungsfrist ausbezahlt werden.

5. Befristete Dienstleistungen:
Bei befristeten Dienstleistungen gelten die abgesprochenen Daten und Zeiten, sie können nach kurzfristiger Absprache mit HPS – GmbH verlängert werden, sofern die Gesetzlichen Bestimmungen den maximalen Tagesarbeitszeit gemäss GAV-Sicherheitsdienst nicht überschritten wird. Falls eine Überschreitung zu stände käme, werden andere Mitarbeiter aufgeboten, was jedoch mit Mehrkosten verbunden ist.

6. Einstellung der Geschäftlichen Tätigkeiten:
Sollte die HPS-GmbH ihre Tätigkeiten einstellen so werden alle noch offenen Dienstleistungen durch einen Ersatz in derselben Leistung erbracht. Diese Übergabe kann ohne Einverständnis des Kunden erfolgen und bedarf keiner Frist der Bekanntgabe.

7. Beschränkung der Dienstleistungen
Die Dienstleistung von der HPS – GmbH ist je nach Rechtslage beschränkt auf Private und Halbprivate Bereiche im In – oder Ausland. HPS – GmbH ist eine Sicherheitsdienstfirma mit sitz in der Schweiz, die Dienstleistungen und das Personal darf nicht für militärische zwecke von ausländischem Militär verwendet werden. Falls die HPS – GmbH einen unerlaubten Einsatz ihrer Dienstleistung oder Ihres Personals für militärische Zwecke feststellt sie sich HPS – GmbH gezwungen, die Dienstleistung sofort zu beenden und die Dienstleistung im Falle einer Beschränkten Dienstleistung bis zum Abgemachten Zeitraum zu verrechnen. Im falle einer Unbefristeten Dienstleistungen wir gemäss der Kündigungsfrist verrechnet.

8. Pflichte des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich keine Versuche zu unternehmen Sicherheitspersonal von HPS – GmbH anzuwerben oder Sicherheitspersonal für missbräuchliche Zwecke einzusetzen.

 

9. Übertrag/Erweiterung des Hausrechts:
Das Hausrecht wird während der Dauer der Dienstleistung, auf die mit dem Auftrag beschäftigten Sicherheitsmitarbeiter von HPS – GmbH, übertragen beziehungsweise erweitert. Ausnahmen bilden Bereiche, für die die Öffentliche Hand, die Exekutive zuständig ist.

 

10. Meldepflicht:
Der Kunde verpflichtet sich Vorgänge, die die Sicherheit betreffen wie Drohbriefe, Anschläge oder ähnliche Vorfälle, während der Dauer der Dienstleistung an HPS – GmbH zu melden. So dass unsere Mitarbeiter sofort darauf Reagieren können. Bei einem Versäumnis der Meldepflicht, lehnt HPS – GmbH jede Haftung durch den entstandenen Schaden ab, selbst wenn er durch die HPS – GmbH verursacht wurde, jedoch auf Grund fehlender Informationen.

 

11. Pflichten von HPS – GmbH
HPS – GmbH verpflichtet sich die vertraglichen abgesprochenen Dienstleistungen mit Ihrem personal nach bestem Wissen und Gewissen Aufmerksam, loyal, professionell und pflichtbewusst durchzuführen.

 

12. Kontrollbehörden:
Falls der Auftrag für die HPS – GmbH in einer Firma stattfindet, die von einer Behörde, wie Bspw. Feuerpolizei, SUVA, Gewerbepolizei, Polizei, Lebensmittelkontrolle, Bauaufsichtsbehörden, Zoll, etc. Gesetzlich vorgeschrieben sporadisch kontrolliert werden können, hat der Auftraggeber die Pflicht, die Mitarbeiter von HPS – GmbH über die Regeln und Abläufe einer solchen Kontrolle aufzuklären. HPS – GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Bussen von Behörden entstehen, die ihre Kontrollen nicht durchführen konnten, weil die HPS – GmbH Mittarbeiter nach Absprache und Auftrag handeln und die Behörden aus Unwissenheit abgewiesen haben.

13. Bewaffnung und Ausrüstung:
Mitarbeiter der HPS – GmbH sind standardmässig mit einem RSG und Schlagstock ausgerüstet, den sie nach Bedarf und den gesetzlichen Bestimmungen der Verhältnismässigkeit einsetzen dürfen. Schusswaffen werden nur bei Bedarf und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter vorgehender Information des Kunden mitgeführt.

 

14. Reklamationen:
Falls ein Grund zu einer Reklamation über die Dienstleistung von HPS – GmbH entstehen sollten, melden sie dies bitte sofort Ihren Ansprechpartnern bei der HPS – GmbH oder der Geschäftsleitung.

 

15. Datenschutz und Schweigepflicht:
HPS – GmbH verpflichtet sich keine Daten über einen Auftrag, den Auftraggeber ohne gerichtlichen Beschluss an Dritte weiterzugebe, ausser er Kunde wünscht oder erlaubt dies.

 

16. Sorgfaltspflicht:
HPS – GmbH verpflichtet sich, sensible Materialien wie Schlüssel, Geld, Vertrauliche Akten, etc. die vom Kunden zur Erfüllung des Auftrages übergeben werden oder die Bestandteile des Auftrages sind, sorgfältig zu behandeln

17. Haftung von HPS – GmbH:
HPS – GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die eine Dritter oder ein Ereignis während einer Auftragserfüllung verursacht oder verursacht hat. Auch übernimmt die HPS – GmbH keine Haftung für alle Schäden oder Folgen die auf Grund fehlender Information entstehen. Das Restrisiko trägt der Kunde.

18. Preise:
Die Preise richten sich nach der abgesprochenen Dienstleistung oder der Offerte. Sie werden pro Stunde und pro Mitarbeiter berechnet. Der Preis kann bei Daueraufträgen je nach Teuerung oder gesetzlichen Veränderungen Stiegen. für unsere Beratung und Konzepterstellung werden je nach Aufwand oder pauschal verrechnet. Bei Kursen und Coachings gilt das ebenfalls.

19. Zahlungsfristen und Inkasso:
Die Zahlungsfristen betragen 20 Tage ab Rechnungsdatum oder an der in der Rechnung erwähnten Frist. Mahnungen erfolgen nach 10 Tagen. Ab der zweiten Mahnung wird das Inkasso aktiv.

Inkasso:
Der Rechnungsbetrag ist an dem in der Rechnung genannten kalendertag zur Zahlung Fällig. Der Verzugszins beträgt 9%. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Bestellung so lange zu verweigern, bis die gesamte noch ausstehende Forderung beglichen ist. Für die erste Mahnung werden 15.00 CHF für jede weitere Mahnung CHF 20.00 erhoben. Das Inkasso erfolgt durch die Creditreform Egeli Basel / St.Gallen / Zürich AG. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind erstattungspflichtig und richten sich nach der Forderungshöhe. Die Gebühren nach erfolgloser zweiter Mahnung betragen CHF 60.00 bis zu einer Forderungshöhe (FH) von 50, 100.00 bis FH 150, 125.00 bis FH 300; 190.00 bis FH 500, 260.00 bis FH 1 000, 350.00 bis FH 2 000, 530.00 bis FH 4 000, 900.00 bis FH 8 000, 1 330.00 bis FH 16000, 2 000.00 bis FH 32 000, 2 600 bis FH 50 000, ab 50 000 betragen sie 5.5% der Forderung.

20. Stunden und Minutenberechnung:
Geleistete Arbeitsstunden werden von HPS – GmbH Angestellten auf einen Rapport vermerkt. Der Rapport kann in Papier- oder Elektronischer Form entstehen. Angebrochene ¼ Stunden werden aufgerundet. Pausen werden durchgehend verrechnet.

 

21. Gerichtstand:
HPS – GmbH richtet sich nach dem schweizerischen Recht und deshalb ist der Gerichtsstand in der Deutschschweiz im Kanton St. Gallen. Alle Verfahren müssen in Deutsch geführt werden.

 

22. Schlussbestimmung:
Falls die HPS – GmbH ihre Geschäftstätigkeiten und ihre damit verbundenen Dienste überraschend oder ungewollt einstellen muss, wir die Dienstleistung bis zum letzten Tag und Stunde berechnet werden. Die Dienstleistung endet in einem solchen Fall und der Vertrag wird gegenstandslos, Dies gilt für alle Geschäftsbeziehungen.

 

23. Rechtliches:
Falls Bestandteile der Vertragsbestimmungen rechtlich nicht haltbar sind, gelten die haltbaren Teile trotzdem. Neben diesen von HPS – GmbH aufgeführten Bestimmungen gilt das schweizerische Recht.

 

24. Missbrauch:
Die Dienstleistung oder die Mitarbeiter von der HPS – GmbH richten sich nach den Gesetzgebungen des Landes, in dem der Auftrag stattfindet und dürfen vom Auftraggeber nicht für ungesetzliche Zwecke missbraucht werden. Die Sicherheitsmitarbeitenden dürfen ebenfalls nicht bewusst oder absichtlich einer hohen Gefährdung ausgesetzt werden. Falls die Mitarbeiter von HPS – GmbH einen solchen Missbrauch unserer Dienstleistung feststellen sind sie Angestellten berechtig, ihren Dienst nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung von HPS – GmbH, sofort einzustellen und die Dienstleistungen zu verweigern. Der Auftraggeber verpflichtet sich in einem Solchen fall den vollen Umfang der Dienstleistung zu bezahlen.

 

25. Eigenschutz der HPS – GmbH Mitarbeiter:
Bei allen Dienstleitungen mit erhöhtem Risiko werden die Mitarbeiter in zweien Teams eingesetzt, um einen optimalen Eigenschutz erreichen zu können. Die HPS – GmbH Mitarbeiter sind für Ihre Handlungen selbst verantwortlich und entscheiden im Falle einer akuten Bedrohungslage, selbst welche verhältnismässigen Schritte sie ein einer solchen Situation einleiten, um die Gefahren abzuwehren. Eigenschutz geht vor.

26. Kurse und Ausbildungen
Die Kurse und Ausbildungen richten sich an ein Niveau welchen von Personenschützern bevorzugt wird. Im Vordergrund stehen immer die rechtlichen Aspekte besonders die Verhältnismässigkeit.


27. Zulassungskriterien

Personen aus den Staaten werden an den Kursen und Ausbildungen nicht zugelassen Albanien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Türkei, Srilanka, Syrien, Algerien, Lybien, Ukraine. Weitere Staaten nach ermessen. Die TN müssen das 18. Altersjahr erreicht haben. Für Jüngere TN, nur in Begleitung der Leiblichen Eltern oder Paten. Der Rechnungsbetrag muss bis Kursbeginn beglichen sein sonst ist eine Teilnahme nicht möglich.


28. Leumund

Der TN bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er keine Vorstrafen oder laufende Verfahren in einen Strafrechtlichen Prozess hat. Ebenfalls bestätigt der TN nicht unter Vormundschaft zu stehen und mindestens 18 Jahre alt zu sein. Die HPS-GmbH behält sich vor im Zweifelsfall die Entsprechenden Leumundszeugnisse zu verlangen oder selbst du besorgen. Ausserdem bestätigt der TN das er nicht die Absicht besitzt mit dem erlernten Wissen in ein Kriegsgebiet zu gehen oder Menschen und Tieren damit zu schaden.


29. Bild und Tonaufnahmen

Bild und Tonaufnahmen sind wärend dem gesamten Kurs nicht gestattet. wünscht ein Einzelner für sich eine Aufnahme zu machen, kann dies vor Ort besprochen werden. Die HPS-GmbH behält sich vor zu Eigennutzen Bild und Tonaufnahmen zu machen.


30. Anspruch auf den Kurs

Das Recht auf die Dienstleistung verfällt, wenn der TN nicht erscheint. Eine noch ausstehende Zahlung ist denn noch zu leisten. Das fernbleiben hebt die Zahlungspflicht nicht auf. Hier gilt wer einen driftigen Grund hat erhält das Recht auf ein Ersatzdatum.


31. Akzeptierte Gründe für eine Kursabsage

Krankheit / Unfall muss ein Arztzeugnis beigelegt werden ab Ereignisdatum. Ein zu spätes einreichen oder ein Einreichen nach Erfragung durch die HPS-GmbH ist nicht gültig. Todesfall oder schwere Unfälle im engen Kreis der Familie (Eltern, Kinder, Geschwister, Grosseltern) kann nachträglich bestätigt werden. Bei Versäumnis der Meldung verfällt das Recht auf die Dienstleitung.